Frauenförderung im ländlichen Raum
2007 hat das Sächsische Kabinett die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit beschlossen. Ein Bestandteil dieser Richtlinie ist die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum.

Ziel der Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen.

Zuwendungsempfängerinnen sind Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen im Haupterwerb aufbauen oder fortführen wollen.

 Fördervoraussetzungen/-ausschluss:
Der Unternehmenssitz muss im ländlichen Raum, d. h. in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, des Freistaates Sachsen liegen.
- Das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens darf 25.000 EUR nicht übersteigen.
- Unternehmenssicherungen werden nur gefördert, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 2 Jahren besteht und mit der Sicherung eine Unternehmens- oder Geschäftsfelderweiterung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist.
Existenzgründerinnen oder Unternehmerinnen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können nicht gefördert werden. Gleiches gilt für Antragstellerinnen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung einmalig gewährt. Die Höhe beträgt maximal 5.000 EUR bzw. maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungen für Existenzgründung und Unternehmenssicherung desselben Unternehmens können im Abstand von mindestens 2 Jahren je einmal gewährt werden.

Eingesetzt werden können die Zuwendungen
- für Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Werbemaßnahmen
- Investitionsausgaben, außer für betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde, d. h. der örtlich zuständigen Landesdirektion jeweils für den Zeitraum eine halben Jahres zu stellen. 
Für den Kammerbezirk Dresden ist die Landesregierung Dresden zuständig. Es gelten nachfolgende Beantragungsfristen:
für das zweite Halbjahr 2012 (1. Juli bis 31. Dezember 2012)
vom 1. Februar bis 30. April 2012
- für das erste Halbjahr 2013 (1. Januar bis 30. Juni 2013)
vom 1. August bis 31. Oktober 2012
für das zweite Halbjahr 2013 (1. Juli bis 31. Dezember 2013)
vom 1. Februar bis 30. April 2013
- für das erste Halbjahr 2014 (1. Januar bis 30. Juni 2014)
vom 1. August bis 31. Oktober 2013
Neben dem Antragsformblatt sind folgende Unterlagen einzureichen:
Unternehmenskonzept einschließlich einer formulierten Gründungsidee, bei Unternehmenssicherungen das Unternehmenssicherungskonzept, 
- Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre,
- Finanzierungsplan und Kapitalbedarfsplanung,
- Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse,
- befürwortendes, externes Gutachten der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder der zuständigen berufsständischen Kammer zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens,
- bei Unternehmenssicherungen zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung der vergangenen 2 Jahre.
Die Abteilung Wirtschaftsförderung und –beratung der Handwerkskammer Dresden unterstützt und berät Sie hinsichtlich des Antragsverfahrens gern. Ihre erarbeiteten Unterlagen werden von uns geprüft. Im Anschluss daran sind wir ermächtigt, das erforderliche externe Gutachten für Ihr Vorhaben 
zu erteilen.
Ansprechpartnerin:

Claudia Rommel
Telefon: 0351 4640-934
Telefax: 0351 4640-34934
E-Mail: claudia.rommel@
hwk-dresden.de


Handwerkskammer Dresden
Betriebswirtschaftliche Beratung
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden