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  Steueränderungen  

 UMSATZSTEUER 
Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Mit der Veröffentlichung der Ermächtigung des Europäischen Rates im Amtsblatt der Europäischen Union trat zum 1. April 2004 die Umkehrung der Umsatzsteuerschuld für Bauleistungen nach § 13b UStG in Kraft. Danach hat der Bauleistende für alle Bauleistungen, die nach dem 31.03.2004 ausgeführt werden, zwingend Netto-Rechnungen an den Auftraggeber zu stellen und auf dessen Umsatzsteuerschuld hinzuweisen. [..weiter] 
   
 ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER 
Neuregelung Erbschafts- und Schenkungssteuer
Aufgrund des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit ungleicher Steuer-Bemessungswerte bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer vom 31.01.2007 wird die Besteuerung des Betriebsvermögens ab 2009 neu geregelt.  [..weiter]
   
 STEUERREFORM 2008 
Teil 1 (effektive Steuerbelastung von Unternehmen)
Die Steuerreform 2008 steht unter der Prämisse: „Keine radikale Revision des Steuersystems mit unkalkulierbaren Anpassungskosten", aber Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschlands. [..weiter] 
- Teil 2  (Geringwertiges Wirtschaftsgut - GWG)
Zu den Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Steuerreform gehört auch die Einschränkung der Sofortabzugsfähigkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). [..weiter] 
Teil 3 (Investitionsabzugsbetrag)
Die bisherige Regelung über die Ansparrücklage (Ansparabschreibung) wird auf einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgestellt. Dieser Investitionsabzugsbetrag ist außerhalb der Bilanz erst bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage Steuer mindernd zu berücksichtigen.  [..weiter]
Teil 4 (Gewerbesteuerberechnung)
Nach derzeitigem Recht ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert somit ihre eigene Bemessungsgrundlage als auch die der Körperschaftssteuer oder Einkommensteuer. [..weiter]
Teil 5 (Körperschaftssteuersatz)
Mit Wirkung ab dem Jahr 2008 wird der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 % auf 15% abgesenkt. Im Zusammenhang mit der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe führt dies dazu, dass die Gesamtbelastung der GmbH auf ca. 30 % abgesenkt wird. [..weiter]
Teil 6 (Einkommensteuer-Spitzensatz)
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommt ab 2008 der erhöhte Einkommensteuer-Spitzensatz (Reichensteuer) von 45% (2007 42%) zur Anwendung, soweit die Einkünfte 250.000 € bzw. 500.000 € bei Zusammenveranlagung übersteigen. [..weiter]
Teil 7 (Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte)
Eine wesentliche Änderung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte, die in der Regel zum 01.01.2009 eingeführt wird. Die Abgeltungsteuer von pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bringt nicht nur völlig neue Steuerregeln für die Kapitalerträge. [..weiter]
   

 UMSATZSTEUER 
Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Mit der Veröffentlichung der Ermächtigung des Europäischen Rates im Amtsblatt der Europäischen Union trat zum 1. April 2004 die Umkehrung der Umsatzsteuerschuld für Bauleistungen nach § 13b UStG in Kraft. Danach hat der Bauleistende für alle Bauleistungen, die nach dem 31.03.2004 ausgeführt werden, zwingend Netto-Rechnungen an den Auftraggeber zu stellen und auf dessen Umsatzsteuerschuld hinzuweisen. [..weiter] 
   
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Neuregelung Erbschafts- und Schenkungssteuer
Aufgrund des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit ungleicher Steuer-Bemessungswerte bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer vom 31.01.2007 wird die Besteuerung des Betriebsvermögens ab 2009 neu geregelt.  [..weiter]
   
 STEUERREFORM 2008 
Teil 1 (effektive Steuerbelastung von Unternehmen)
Die Steuerreform 2008 steht unter der Prämisse: „Keine radikale Revision des Steuersystems mit unkalkulierbaren Anpassungskosten", aber Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschlands. [..weiter] 
- Teil 2  (Geringwertiges Wirtschaftsgut - GWG)
Zu den Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Steuerreform gehört auch die Einschränkung der Sofortabzugsfähigkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). [..weiter] 
Teil 3 (Investitionsabzugsbetrag)
Die bisherige Regelung über die Ansparrücklage (Ansparabschreibung) wird auf einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgestellt. Dieser Investitionsabzugsbetrag ist außerhalb der Bilanz erst bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage Steuer mindernd zu berücksichtigen.  [..weiter]
Teil 4 (Gewerbesteuerberechnung)
Nach derzeitigem Recht ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert somit ihre eigene Bemessungsgrundlage als auch die der Körperschaftssteuer oder Einkommensteuer. [..weiter]
Teil 5 (Körperschaftssteuersatz)
Mit Wirkung ab dem Jahr 2008 wird der Körperschaftssteuersatz von derzeit 25 % auf 15% abgesenkt. Im Zusammenhang mit der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe führt dies dazu, dass die Gesamtbelastung der GmbH auf ca. 30 % abgesenkt wird. [..weiter]
Teil 6 (Einkommensteuer-Spitzensatz)
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommt ab 2008 der erhöhte Einkommensteuer-Spitzensatz (Reichensteuer) von 45% (2007 42%) zur Anwendung, soweit die Einkünfte 250.000 € bzw. 500.000 € bei Zusammenveranlagung übersteigen. [..weiter]
Teil 7 (Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte)
Eine wesentliche Änderung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte, die in der Regel zum 01.01.2009 eingeführt wird. Die Abgeltungsteuer von pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bringt nicht nur völlig neue Steuerregeln für die Kapitalerträge. [..weiter]
   

Hinweis: Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Rubrik "Steueränderungen" dient lediglich der Information und spiegelt den derzeitigen Stand des deutschen Steuerrechts wieder. Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen dürfen wir leider keine beratenden Auskünfte geben. Für steuerliche Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater Ihrer Wahl.
Hinweis: Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Rubrik "Steueränderungen" dient lediglich der Information und spiegelt den derzeitigen Stand des deutschen Steuerrechts wieder. Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen dürfen wir leider keine beratenden Auskünfte geben. Für steuerliche Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater Ihrer Wahl.
Ansprechpartner:  

Dresden (Buchstaben S - Z), Landkreis Bautzen, Stadt Hoyers-
werda, Bautzen (PLZ 01...)

Dirk Pannenborg MBA (Dresden)
Tel. 0351 4640-947
E-Mail dirk.pannenborg@
hwk-dresden.de


Dresden (Buchstaben I - R), Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Dipl.-Ingenieurökonom
Andreas Leidig (Dresden)
Tel. 0351 4640-935
E-Mail andreas.leidig@
hwk-dresden.de


Landkreis Görlitz, Stadt Görlitz, Bautzen (PLZ 02...)
Dipl.-Mathematiker
Christian Prasse (Görlitz)
Tel. 03581 407171
E-Mail christian.prasse@
hwk-dresden.de


Dresden (Buchstaben A - H), Landkreis Meißen (Riesa -
Meißen - Großenhain)

Dipl.-Kauffrau (FH)
Claudia Rommel
Tel. 0351 4640-934
E-Mail claudia.rommel@
hwk-dresden.de

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