Verbesserung von Qualifizierung und Beschäftigungschancen
Zwei neue Förderprogramme sollen Menschen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten helfen, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Es handelt sich hierbei um zwei Programme.

1. Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige mit besonderen Vermittlungshemmnissen Fördermittel zu beantragen. Voraussetzungen der Förderung sind: Mindestens sechs Monate wurde versucht, die Hilfebedürftigen in den Arbeitmarkt zu vermitteln. Außerdem ist eine Integration in den Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten nicht zu erwarten.

Der Beschäftigungszuschuss beträgt maximal 75 % der Lohnkosten. Er ist eine Ermessensleistung und wird in der Regel für 24 Monate gewährt. Sofern die Fördervoraussetzungen noch vorliegen, kann er wiederholt bewilligt werden. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.

2. Eingliederungszuschüsse für unter 25-Jährige

Junge Arbeitslose, die mindestens seit sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind, können von einem Eingliederungszuschuss profitieren. Unternehmen können für ein Jahr einen Zuschuss in Höhe von 25 bis 50 % des Bruttolohns, höchstens jedoch 1000 € erhalten.

Wenn die Betroffenen keinen Berufsabschluss haben beträgt der Zuschuss 50%. Davon müssen dann jedoch 15 % in die weitere berufliche Qualifizierung fließen.

Angaben zu Anträgen und weiteren Informationen erteilen die zuständigen Bundesagenturen für Arbeit oder unter www.arbeitsagentur.de. Bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.
Ansprechpartner:
Manuela Salewski
Wirtschaftsförderung 
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