Öffentliche Förderung
Handwerksbetriebe leisten einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen und strukturpolitischen Entwicklung. 

Sie reagieren schnell auf neue technische und wirtschaftliche Veränderungen. Gerade in konjunktur-schwachen Zeiten erweist sich der Mittelstand mit seiner Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe auf dem Arbeitsmarkt immer wieder als stabilisierender Faktor. Der Staat unterstützt deshalb Handwerksunternehmen vielfältig durch die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel

Diese werden meist in Form von gestützten Darlehen oder nichtrückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Die Hilfen erstrecken sich über folgende Förderbereiche:
- Existenzgründung / Mittelstandsförderung
- Forschungsförderung, Technologie und Innovation
- Absatz- und Exportförderung
- Umwelt / Energie
- Bürgschaften / Garantien
- Beteiligungen
- Konsolidierungen
- Arbeitsmarktpolitische Hilfen
- Aus- und Fortbildung
- Beratungen und Information
   
Die Förderung betrifft in der Mehrzahl der Fälle die Investitionsfinanzierung, aber auch die Unterstützung bei Personalkosten, Präsentations- kosten, Betriebsmittelaufstockungen, Liquiditätsproblemen etc.
Die Förderung ist personen- bzw. unternehmensbezogen. Der Unternehmer soll durch die staatliche Hilfe in die Lage versetzt werden, seinen Kapitalbedarf optimal zu finanzieren.
Mittels zinsgünstiger Darlehen mit tilgungsfreien Anfangsjahren wird zum Beispiel Gründern die Planung für die Anlaufphase erleichtert. Die Liquidität soll verbessert und damit die Tragfähigkeit des Vorhabens erhöht werden. Öffentliche Finanzierungshilfen können von Land, Bund und / oder EU bereitgestellt werden. Für die Bewilligung dieser Mittel sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Die wichtigsten Bestimmungen:
- Entsprechende Qualifikation des Antragstellers
- Rechtzeitige Antragstellung (d. h. in der Regel vor Maßnahmebeginn)
- Beteiligung des Antragstellers mit Eigenmitteln (in angemessenem Umfang) an der Finanzierung
- Gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes
- Verwendung der öffentlichen Mittel nur für den festgelegten Zweck
- Antragstellung auf bestimmten Vordrucken meist / überwiegend bei der Hausbank
- Erwartung einer dauerhaft tragfähigen Vollexistenz
   
Förderdarlehen sind im Regelfall banküblich abzusichern. Soweit Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind, kann die Übernahme einer Ausfallbürgschaft (z. B. Bürgschaftsbank Sachsen) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen besteht im Regelfall nicht. Für bestimmte Programme spielen einige weiterführende Kriterien für die Förderfähigkeit des Vorhabens eine Rolle, z. B. der Standort des Betriebes, die Branchenzugehörigkeit, die Höhe der Investitionen, das Vorhaben (z. B. Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren) oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Auf Grund von vielfältigen und zum Teil komplexen Fördervoraussetzungen ist es in der Regel notwendig, jedes Investitionsprojekt zu untersuchen. Hierzu bieten die Kammern, die bei mehreren Förderprogrammen durch Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme in das Antragsverfahren eingeschaltet sind, beratende Hilfestellung. Kontaktieren Sie dazu Ihren zuständigen Betriebsberater.  In Broschüren, wie der “Förderfibel Sachsen”, die Sie auch bei der Handwerkskammer beziehen können, sind die wichtigsten aktuellen Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und bestehende Unternehmen im Überblick aufgeführt.

Hinweis: Förderprogramm für sächsische Existenzgründer: ESF - Mikrodarlehen!

Informationen zur öffentlichen Förderung finden Sie im Internet unter: 
Bundesagentur für Arbeit
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Förderfibel - Sachsen
Europäischer Sozialfonds in Sachsen
KfW-Mittelstandsbank
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen GmbH
Sächsische Aufbaubank
 
Einzelheiten zu den aufgeführten Themenbereichen können mit einem persönlichem Gespräch in der Betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerkskammer besprochen werden.
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