Ab dem 1. Januar 2011 bietet der Freistaat sächsischen Unternehmen, welche die Voraussetzungen für eine Förderung mit GA-Mitteln erfüllen, Nachrangdarlehen an. Diese Unternehmen können zukünftig bis zu 5 Mio. Euro in Anspruch nehmen und damit einen Teil ihrer Investitionen über nicht besicherte Darlehen finanzieren.
Zielgruppe der der neuen Förderung sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Das können auch Unternehmen des Handwerkswerks sein, die ihre Produkte überwiegend überregional absetzen. Die Kreditgewährung erfolgt mittels Darlehensvertrag und über die Hausbank direkt an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Das Darlehen bedarf keiner Besicherung. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen die Errichtung einer neuen Betriebsstätte; die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte; Wachstumsvorhaben, die auf einer Diversifizierung der Produktion bzw. grundlegenden Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens basieren und die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre, davon max. 2 tilgungsfreie Jahre. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit – ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung – möglich. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Darlehensnehmers. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt zu 100% an den Darlehensnehmer. Dem Darlehensnehmer entstehen keine Bearbeitungskosten. Das Darlehen wird nachrangig vergeben und bedarf keiner Sicherheiten. Das Darlehen kann allein oder kumulativ mit einem GRW-Zuschuss beantragt werden. Mit der Antragsstellung ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, das Unternehmenswachstum und ggf. der Arbeitsplatzeffekt darzulegen. Daneben sind die Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank, eine Erklärung zur Investitionszulage und die üblichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen beizufügen.
Weitere Auskünfte zu der neuen Förderung erteilen die Betriebsberater der Handwerkskammer Dresden unter Telefon: 0351 4640-931 bzw. die Sächsische Aufbaubank – Förderbank unter Telefon: 0351 4910-4910 oder unter www.sab.sachsen.de.