Verbesserte Konditionen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 2,5 Millionen Euro unterstützt der Freistaat Sachsen Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in der Gründungs- und Festigungsphase.
Im Rahmen des Förderprogramms „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW) verbilligt der Freistaat Sachsen bzw. die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW-Mittelstandsbank zusätzlich.

Ab dem 1. August 2009 wurden die Konditionen nochmals verbessert. Bei Existenzgründungen ist bereits ein Zinssatz ab 1,35 Prozent möglich.

Die Zinsverbilligung beträgt nunmehr 0,8 Prozent p. a. bei Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz. Für Festigungsvorhaben von kleinen Unternehmen werden Darlehen um 0,6 Prozent p. a. und von mittleren Unternehmen um 0,4 Prozent p. a. verbilligt. Zuzüglich zu dieser Basisförderung kann für Vorhaben in allen Teilen Sachsens mit Ausnahme der Städte Dresden und Leipzig eine Zinsverbilligung von 1,0 Prozent p. a. gewährt werden.

Mit dem Förderdarlehen sind Ausgaben für Betriebsgrundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, immaterielle Investitionsgüter und den Erwerb eines Unternehmens bzw. eines Unternehmensanteils, auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge, finanzierbar.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht über die aktuellen Konditionen und den Verfah-rensablauf finden Interessenten unter: www.sab.sachsen.de

Ansprechpartner:
Betriebswirtschaftsberater der
Handwerkskammer Dresden
Telefon: 0351 4640-931
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