Umfangreiche Förderung im ländlichen Raum
Vor wenigen Tagen ist die neue Förderrichtlinie „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) in Kraft getreten. Projekte im ländlichen Raum sind bislang bereits gefördert worden. Nunmehr wurde der Förderumfang jedoch erheblich erweitert. Bis zum Jahr 2013 stehen 422 Mio. € für verschiedene Projekte zur Verfügung. Davon profitieren auch Handwerksbetriebe im ländlichen Raum.

Kern der überarbeiteten Richtlinie ist die Erweiterung der Gebietskulisse auf eigenständige Orte bis 5.000, statt der bisherigen 2.000 Einwohner. Zweck der Richtlinie ist die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Kommunale Zusammenschlüsse, Vereine, natürliche Personen und vor allem auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieser Zuschuss kann für KMU bis zu einer Höhe von 45% der Investitionskosten erfolgen.
Unter anderem können folgende Maßnahmen gefördert werden: Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung einschließlich der Versorgung mit Breitbandtechnologie, Landtourismus, Technische kommunale Infrastruktur.

Handwerksbetriebe im ländlichen Raum profitieren in mehrfacher Hinsicht von der erweiterten Förderung. Die Anzahl der förderfähigen Gemeinden im Freistaat hat sich wesentlich erhöht. Somit können noch mehr kommunale Investitionen gefördert werden, die wiederum vom regional ansässigen Handwerk ausgeführt werden können. Auch private Haushalte werden beim Um- und auch beim Ausbau ihrer Häuser jetzt besser gefördert, so dass auch hier mit einer verstärkten Auftragsnachfrage aus dem privaten Sektor für das Handwerk zu rechnen ist.

Aber auch kleine und mittlere Betriebe können die erweiterte Förderung selbst in Anspruch nehmen. Förderfähig sind hier vor allem Um- und Ausbaumaßnahmen in eigengenutzten Wohn- und Gewerbeobjekten zum Zwecke der Erhaltung ländlicher Bausubstanz. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise können antragsberechtigte Unternehmen Beihilfen bis max. 500.000 € in Anspruch nehmen. Diese Sonderregelung für KMU gilt bis zum 31. Dezember 2010. Die gewerblichen Antragsteller sollten sich aber vor dem 1. Juli 2008 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.

Seit dem 1. August 2009 können die Anträge bei den jeweiligen Landratsämtern abgegeben werden. Ausführliche Informationen zu den Themen „Integrierte ländliche Entwicklung“ sowie „Ländlicher Raum“ und die entsprechenden Anträge zur Förderung finden Sie unter www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum. Informationen zur gewerblichen Förderung erteilen ebenso die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden. Die Betriebsberater erreichen Sie unter Tel.: 0351 4640-931 bzw. unter E-Mail: wirtschaft@hwk-dresden.de.
Ansprechpartner:
Betriebswirtschaftsberater der
Handwerkskammer Dresden
Telefon: 0351 4640-931
E-Mail: wirtschaft@
hwk-dresden.de