Förderfähiger Personenkreis bei ESF – Einstellungszuschüssen neu gefasst
Unternehmer können Fördermittel für die Einstellung Langzeitarbeitsloser
über den Europäischen Sozialfonds erhalten.


Langzeitarbeitslose haben es besonders schwer, auf dem Arbeitsmarkt Dauerarbeitsplätze zu finden. Um die Chancen Langzeitarbeitsloser auf einen Beschäftigung zu verbessern , fördert der Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen. Als langzeitarbeitslos gilt, wer länger als ein halbes Jahr ohne Beschäftigung ist. Der förderfähige Personenkreis schließt aber auch Personen ohne Berufsabschluss, die arbeitslos sind, ein. Für die Einstellung dieser Personen können Unternehmen und gemeinnützige Arbeitgeber einen monatlichen Löhnkostenzuschuss von bis zu 1.080 € für zwölf Monate (max. 12.960 €) erhalten. Voraussetzung ist, dass nicht anderweitig gewährte Lohnkostenzuschüsse gewährt werden.

Damit werden die Zielgruppen für die ESF – Einstellungszuschüsse neu gefasst. Förderfähig sind nunmehr Personen, die länger als sechs Monate keiner regulär bezahlten Tätigkeit nachgegangen sind; Personen, die älter als 50 Jahre sind; allein lebende Erwachsene, die mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind oder Personen, die über keinen Schulabschluss oder Berufsabschluss verfügen. Auch die Einstellung von Angehörigen ethnischer Minderheiten und von Personen mit Behinderungen wird gefördert.

Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Februar 2009.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - unter Telefon: 0351 4910-4930 oder unter www.sab.sachsen.de.

Die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden stehen Ihnen unter Telefon: 0351 4640-931 oder E-Mail: wirtschaft@hwk-dresden.de.
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