Es ist ein zentrales Anliegen der Sächsischen Staatsregierung, die unternehmerische Selbstständigkeit besonders zu fördern. Aus diesem Grund wurde Anfang 2006 das Förderprogramm "ESF - Mikrodarlehen" aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen aufgelegt. Mit dem Programm werden Existenzgründer auf dem Weg in die wirtschaftliche Selbstständigkeit sowie bei deren Festigung innerhalb der ersten 3 Jahre mit einem zinsgünstigen Darlehen von maximal € 20.000,00 unterstützt.
Um die Rahmenbedingungen dieser Förderung weiter zu verbessern, wurde eine neue Richtlinie zum ESF-Mikrodarlehen beschlossen und am 03.07.2008 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Es wurden bedeutsame Verbesserungen des Programms aufgenommen.
1. Reduzierung des Zinssatzes um 1%-Punkt. Damit wird der Zinssatz nur noch in Höhe des zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden EU-Basiszinssatzes festgelegt (derzeit 4,59% nominal / 4,67% effektiv).
2. Verminderung des erforderlichen Eigenanteils zur Vorhabensfinanzierung auf jetzt nur noch mindestens 20% bezogen auf das Gesamtvorhaben, wobei der Eigenanteil für Investitionen weiterhin 40% betragen muss.
3. Wegfall von Branchenausschlüssen. Nicht förderfähig sind demnach nur noch folgende Bereiche: Unternehmen der Fischerei und Aquakultur; Unternehmen der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung insbes. landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Unternehmen zur Herstellung und Vermarktung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milcherzeugnissen; exportbezogene Tätigkeiten, die auf Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgerichtet sind sowie Beihilfen, die von der Verwendung heimischer Erzeugnisse zu Lasten von Importwaren abhängig gemacht werden; Unternehmen des Steinkohlebergbaus sowie für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.
Damit ist das bislang wertvolle Programm zur Finanzierung von Existenzgründungen und Erweiterungen noch besser nutzbarer, vor allem auch für Handwerker, geworden.
Weitere Informationen und Beratungen zum ESF – Mikrodarlehen für Existenzgründer erhalten Sie von den betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammer Dresden, die Sie unter Fon: 0351 / 46 40 931 bzw. unter wirtschaft@hwk-dresden.de erreichen.
Generelle Informationen über Förderprogramme des Freistaates Sachsen erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de .