Öffentliche Aufträge – Unternehmer und Lieferantenverzeichnis (ULV)

800 Millionen Euro stehen in Sachsen durch das Konjunkturpaket II zusätzlich bereit. Im Interesse einer zügigen Umsetzung wird das Vergaberecht vereinfacht.
Dazu haben die sächsischen Staatsministerien eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift verabschiedet.

Die Verwaltungsvorschrift legt fest, dass
 

1. beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ohne nähere Begründung zugelassen werden bis zu folgenden Schwellenwerten: für die Vergabe von Bauleistungen: 1 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) für beschränkte Ausschreibungen und 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) für freihändige Vergaben für Dienst- und Lieferleistungen: 100.000 € für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.
2. Die Verwaltungsvorschrift verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber auf
  - fairen Wettbewerb durch Wechsel der Auftragnehmer,
  - zur Einholung von mindestens 3 Vergleichsangeboten,
  - zur Prüfung der Eignung der Bieter vor Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  - zur Erstellung eines Vergabevermerks,
  - zur Gewährleistung von Transparenz durch Veröffentlichung des Beauftragten Unternehmens, des Auftragsgegenstandes und des Vergabeverfahrens im Sächsischen Ausschreibungsdienst ab einem Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 25.000 €
3. Geringfügige Änderungen gibt es bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte und bei der Beauftragung freiberuflicher Leistungen.
4. Den Kommunen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
     

Die Verwaltungsvorschrift ist erschienen im Sächsischen Amtsblatt 09/2009.

Öffentliche Auftraggeber verlangen bei Auftragsvergaben nach VOB/A und VOL/A bzw. der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vergabegesetz diverse Bescheinigungen zwecks Prüfung der Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit.

Diese Bescheinigungen beinhalten die zum Zeitpunkt der Ausstellung vollständig erbrachten und gültigen Nachweise. Das sind im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie:

- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung (Fotokopie)
- Handelsregisterauszug - Eigenerklärung (vormals Gewerbezentralregisterauszug)
- Bescheinigung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung über die Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen
- Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Mitgliedsbescheinigung der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet
- Zustimmungserklärung über die Verwendung personenbezogener Daten für das ULV – VOL/VOB
   

Die beizubringenden Unterlagen sind von der Rechtsform sowie vom Gewerk des Unternehmens abhängig. Bei Antragstellung erhält das Unternehmen eine speziell auf das Unternehmen abgestimmte Auflistung der erforderlichen Unterlagen.

Kostenfreie Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV)
des Freistaates Sachsen ab 1. Juni 2009


Kostenlose Eintragung im ULV

Die Mitgliederversammlung der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V., einer von den sächsischen Handwerksammern, den Industrie- und Handelskammern sowie dem sächsischen Wirtschaftsministerium getragenen Einrichtung, hat auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung beschlossen, Ersteintragungen in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2009 kostenfrei vorzunehmen.

Dieses Verzeichnis, bereits seit Jahren von vielen Unternehmern und Vergabestellen genutzt, ist eine sächsische Lösung der Präqualifizierung in der öffentlichen Auftragsvergabe. Damit wird sowohl Bietern als auch den öffentlichen Vergabestellen eine Vereinfachung und Entbürokratisierung in den Vergabeverfahren angeboten.

Für die Wirtschaftskammern und das Wirtschaftsministerium des Freistaates ist dies ein Beitrag vor allem auch für die kommunalen Vergabestellen, um die anstehenden Investitionspläne im Rahmen der Konjunkturpakete zügig in Sachsen umsetzen zu können.

Die Vertreter der Auftragsberatungsstelle Sachsen appelieren an das sächsische Finanzministerium, seine Blockadehaltung gegen diese sächsische Präqualifizierungslösung aufzugeben bzw. zumindest für die Zeit der Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen das sächsische Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis gleichberechtigt neben dem Präqualifizierungsverein des Bundes anzuerkennen und zu nutzen. In Brandenburg sei dies bereits geschehen.