Im Zuge des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung sind seit Anfang des Jahres 2009 wichtige Änderungen auf dem Gebiet des Sozialrechts in Kraft getreten. Der wohl praktischste Anwendungsbereich ist das Kurzarbeitergeld. Damit soll Arbeitgebern in Zeiten der Krise, die mit einem deutlichen Auftragsrückgang einhergeht, die Möglichkeit gegeben werden diese durch Kurzarbeitergeld zu überbrücken. Ziel ist es Entlassungen zu vermeiden und Fachkräfte zu behalten um gemeinsam durchstarten zu können, wenn es wieder aufwärts geht. Dafür erfolgt eine ständige Anpassung des Kurzarbeitergeldes an die Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Kurzarbeit ist eine vorübergehende Senkung der Arbeitszeit. Der Lohn des betroffenen Arbeitnehmers wird angepasst. Erstattet wird das vom Arbeitgeber vorfinanzierte Kurzarbeitergeld und 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, ab dem 7. Monat 100 % für Zeiten ohne Arbeitsleistung. Für Zeiten ohne Arbeitsausfall erfolgt die reguläre Lohnzahlung.
Kurzarbeitergeld wird dann gezahlt, wenn im Unternehmen folgende Voraussetzungen gegeben sind:
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Die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit wird verkürzt, was pro Arbeitnehmer einen Entgeltausfall von mehr als 10% zur Folge hat. |
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Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis. |
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Die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit erfolgt rechtzeitig. |
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Die versicherungspflichtige Beschäftigung wird fortgesetzt. |
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Kurzarbeitergeld wird für maximal 24 Monate gezahlt.
Zeiten der Kurzarbeit sollten zur Qualifizierung der Mitarbeiter genutzt werden. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass dann bis zu 100% der Sozialversicherungsbeiträge von der Agentur für Arbeit übernommen werden, sondern auch, dass die Arbeitnehmer fit für die Zeit nach der Krise gemacht werden.
Übersicht zu den maximalen Förderhöhen:
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Für benachteiligte Arbeitnehmer |
Alle übrigen Arbeitnehmer |
gering qualifizier- te Arbeitnehmer |
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Maßnah- men mit Ausrich- tung am allgemeinen Arbeitsmarkt |
Maßnah- men mit Ausrich- tung am speziellen Arbeitsamrkt |
Maßnah- men mit Ausrich- tung am allgemeinen Arbeitsmarkt |
Maßnah- men mit Ausrich- tung am speziellen Arbeitsamrkt |
Maßnahmen mit Ausrichtung am allgemeinen Arbeitsmarkt |
Kleine Unternehmen = weniger als 50 Beschäftigte = max. 10 Mio. EUR Jahres- umsatz oder Jahresbi- lanzsumme |
80% |
55% |
80% |
45% |
100% |
Mittlere Unternehmen = weiniger als 250 Beschäftigte = max. 50 Mio. EUR Jahres- umsatz = max. 43 Mio. EUR Jahresbi- lanzsumme |
80% |
45% |
70% |
35% |
100% |
Übersicht Förderung Arbeitsagentur
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.einsatz-fuer-arbeit.de sowie unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27620/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Kurzarbeitergeld/Kurzarbeitergeld-Nav.html
Stand Juli 2009