Die Einführung der Präqualifikation wurde von der Bauwirtschaft initiiert. Sie dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben für die Unternehmen und für Vergabestellen der öffentlichen Auftraggeber zu minimieren.
Bei der Präqualifikation werden die Eignungsnachweise der Unternehmen entsprechend der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen auftragsunabhängig geprüft und zertifiziert. Dieses Verfahren bescheinigt neben den unternehmensspezifischen Nachweisen auch auftragsbezogene Merkmale wie z.B. Anzahl der Arbeitskräfte, Referenzen bzw. Umsätze.
Die Präqualifizierungsstellen wurden in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ermittelt. Nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgte ihre Beauftragung mit der Wahrnehmung der Präqualifizierungstätigkeit in Deutschland durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können nun nach ihrer Wahl bei einer der sechs ausgewählten Präqualifizierungsstellen ihre Eignung für öffentliche Bauaufträge mit einer Präqualifikation nachweisen.
Die Liste der präqualifizierten Unternehmen wird vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt. Die Eintragung in die PQ-Liste ist zeitlich auf ein Jahr begrenzt gültig. Die Präqualifizierungsstellen erheben Gebühren für die Eintragung der Unternehmen in die PQ-Liste und für die Aktualisierung des Eintrags für die Folgejahre. Die Kontaktadressen der Präqualifizierungsstellen und auch die Liste präqualifizierter Unternehmen finden Sie im Internet unter
www.pq-verein.de.
Wichtig: Die Vergabestellen des Bundeshochbaus wurden ab 1. Oktober 2008 per Erlass angewiesen, bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen nur noch solche Unternehmen (inkl. aller Nachunternehmen) zu berücksichtigen, die ihre Eignung auftragsunabhängig durch eine Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Liste) nachgewiesen haben.
Der Stichtag für die Einführung dieser Präqualifikation in der Vergabepraxis des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) ist der 1. Dezember 2009. Die Handwerkskammer Dresden hatte sich gemeinsam mit anderen Handwerksorganisationen dafür eingesetzt, den Nachweis der Präqualifikation als Voraussetzung für die Beteiligung an den Vergabeverfahren der SIB nicht einzuführen. Der ursprünglich geplante Termin, der 1. Juni 2009, wurde daraufhin um 6 Monate verschoben.
Bei Bauaufträgen bis 25.000 Euro wird der SIB gänzlich auf eine Präqualifikation verzichten. Dies kommt vor allem kleineren Handwerksbetrieben zu Gute.