PQ-VOL

PQ-VOL - Die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich

Am 1. September wurde die bundesweite Datenbank PQ-VOL für die Präqualifikation von Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen im VOL-Bereich beteiligen wollen, frei geschaltet.

Diese Datenbank soll, wie die Liste des PQ-Vereins im Bereich VOB, im VOL-Bereich dazu dienen, die auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach der VOL zu realisieren. Die Unternehmen müssen dann nicht mehr bei jeder Ausschreibung die Dokumente zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vorlegen. Das soll die Kosten der Unternehmen und der ausschreibenden Stellen reduzieren und die Gefahr des Ausschlusses von Angeboten aus formalen Gründen reduzieren. Die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich beinhaltet alle Unternehmen, die von Auftragsberatungsstellen oder von Industrie- und Handelskammern auf ihre Eignung im VOL-Bereich überprüft worden sind. Die Unternehmen können in der Datenbank mit unterschiedlichen Suchkriterien, wie Name, Sitz oder Branchencode gesucht werden.

Die Auftragsberatungsstellen oder IHK übernehmen als PQ-Stelle die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die tagaktuelle Bereitstellung der Daten in der bundesweiten Datenbank. Die bereits vorhandenen Zertifikate der ABSt werden in diese zentrale Datenbank überführt. Für Sachsen nimmt die Auftragsberatungsstelle Sachsen diese Aufgaben wahr.
In einigen Bundesländern werden über die gängigen Nachweise hinaus weitere Bescheinigungen verlangt. Diese sind zwar über PQ-VOL nicht einsehbar, aber bei den jeweiligen PQ-Stellen hinterlegt. Zudem können die Vergabestellen weitere, auftragsbezogene Unterlagen anfordern.

Die Kosten für die Aufnahme in die PQ-VOL werden durch die PQ-Stellen festgesetzt.

Im Rahmen der Modernisierung des Vergaberechts wurde die Möglichkeit der Anerkennung der Präqualifikation durch die öffentlichen Auftraggeber an Stelle der Einzelnachweise in das GWB aufgenommen.
Die Anerkennung der PQ-VOL durch die ausschreibenden Stellen ist in den einzelnen Bundesländern sehr verschieden. Während in Hessen und Sachsen-Anhalt per Erlass geregelt ist, dass alle öffentlichen Vergabestellen die PQ anerkennen müssen, erklären sie in anderen Bundesländern deren Nutzung oder vereinbaren sie mit der Auftragsberatungsstelle.

Die Liste der präqualifizierten Unternehmen ist öffentlich und ist für alle öffentlichen Auftraggeber aber auch für Unternehmen und Endkunden einsehbar, der Zugriff auf die hinterlegten Dokumente ist geschützt.
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist in der Datenbank ersichtlich. Rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums fordert die Zertifizierungsstelle das Unternehmen zur Aktualisierung der Einzelnachweise auf. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, wird es automatisch aus der Datenbank gelöscht.