Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt Sachsen) ist eine Einrichtung der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern von Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Tätigkeiten der Auftragsberatungsstelle Sachsen
| - |
Beratung der sächsischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zum Öffentlichen
Auftragswesen |
| - |
Listung sächsischer Unternehmen, die an Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen der
öffentlichen Hand interessiert sind |
| - |
PQ-Stelle für die Präqualifikation VOL-Bereich (PQ-VOL) |
| - |
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV – VOL/VOB) |
| - |
Markterkundung / Markterschließung, d.h. auf Anfrage von Vergabestellen Benennung von (sächsischen) Unternehmen zwecks Einbeziehung bei Beschränkten Ausschreibungen bzw. Freihändigen Vergaben |
| - |
Organisation und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Veranstaltungen zum Öffentlichen Auftragswesen |
| - |
Beobachtung und Einschätzung der Entwicklungen zum Öffentlichen Auftragswesen |
| - |
Erarbeitung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorschlägen für Kammern, Staat, Verbände bzw. Vertreter der Politik |
| - |
Öffentlichkeitsarbeit |
| |
|
Listung und Benennung
Die ABSt unterstützt die öffentliche Hand bei der Markterkundung nach § 4 VOL/A. Mit der Benennung fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmen bei vorgesehenen freihändigen Vergaben oder Beschränkten Ausschreibungen. Nach VOL/A wird die regionale Streuung von öffentlichen Aufträgen, der Wechsel des Bewerberkreises sowie eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert.
Grundsätzlich haben öffentliche Auftraggeber nach Haushalts- und Vergaberecht die Pflicht, i.d.R. öffentlich auszuschreiben.
In Sachsen besteht für alle öffentlichen Auftraggeber die Pflicht, zumindest im Sächsischen Ausschreibungsblatt (
www.vergabe24.de) und bei Aufträgen über dem EU-Schwellenwert
| - |
Lieferungen und Dienstleistungen: 200.000 Euro (ohne Mwst.) |
| - |
Bauleistungen: 5.000.000 Euro (ohne Mwst.) |
| |
|
Im Supplement zum Amtsblatt der EG (
www.ted.europa.eu) zu informieren.
Ausnahmetatbestände ergeben sich nach §§ 3 bzw. 3a der VOL/A bzw. VOB/A.
Unternehmen, die im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen tätig sind und bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen der öffentlichen Hand einbezogen werden sollen, sollten sich unter Angabe ihres Leistungs- bzw. Lieferprofils bei der ABSt listen lassen.