Veröffentlicht am 15.11.2011
Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt nicht die Bescheinigung A1
Für Arbeiten im Ausland wird nach wie vor die Bescheinigung A1 benötigt – auch wenn es sich nur um einen Tag, um Montagetätigkeiten oder Messeauftritte handelt. Sie sollte immer im Voraus bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.dvka.de.
zurück