Das Auslandsgeschäft sollte wie eine Investition für die Firma behandelt werden. Das heißt, es muss vorher ein Finanzierungs- und Zeitrahmen erstellt werden.
Eine
Checkliste soll Ihnen eine Hilfestellung vor Beginn des Auslandsengagements geben.
Die Außenwirtschaftsberatung umfasst das Gesamtgebiet von der Grundsatzberatung zur Firma und zum Produkt, über die Geschäftspartnersuche im Ausland, die Wirtschaftsbedingungen im Zielland, die Zollmodalitäten, die Umsatzsteuerregelung gewerberechtliche- und arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zielland u.v.m.
Der wichtigste Teil im Auslandsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung reduziert eventuelle spätere Streitigkeiten. Die Übernahme der inländischen AGB ist hierbei nicht zu empfehlen. Bereits im Angebot sollten alle Punkte enthalten sein, die den Vertragsinhalt ausmachen. Neben den zwingenden Bestandteilen (Warenbezeichnung, Preise, Qualität, Verpackung usw.) spielen die Zahlungsbedingungen sowie die Lieferbedingungen eine große Rolle. Bei letzteren sollte man sich auf dieDer wichtigste Teil im Auslandsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung reduziert eventuelle spätere Streitigkeiten. Die Übernahme der inländischen AGB ist hierbei nicht zu empfehlen. Bereits im Angebot sollten alle Punkte enthalten sein, die den Vertragsinhalt ausmachen. Neben den zwingenden Bestandteilen (Warenbezeichnung, Preise, Qualität, Verpackung usw.) spielen die Zahlungsbedingungen sowie die Lieferbedingungen eine große Rolle. Bei letzteren sollte man sich auf die
INCOTERMS 2010 berufen.
Für die Ausfuhr in Drittländer, sprich alle Länder die nicht in der EU sind bekommen Sie Hinweise über die richtigen
Zollpapiere mit Ausfüllhinweisen sowie Präferenzregelungen.
Bei innergemeinschaftlichem Geschäftsverkehr - das umfasst alle Geschäfte mit Partnern in anderen EU-Ländern – ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Wichtigkeit. Hierfür benötigen die Handelspartner beider Länder eine
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (Ust-ID-Nr.). Gleichfalls können Sie sich über die Besonderheiten der
Rechnungslegung sowie die damit im Zusammenhang stehenden
Meldepflichten informieren.