Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 
Sie benötigen für Ihr Unternehmen eine USt-ID-Nr, für Warenlieferungen oder Leistungserbringung im Europäischen Binnenmarkt.

Beantragung der USt-ID-Nr.

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis

Referat St I 3:
Telefax:  49 (0)228 406-3801 oder 49 (0)228 406-3753
Telefon: 49 (0)228 406-3808
Internet: http://www.bzst.de/
USt-ID-Nr. online prüfen
Für gewerbliche Kunden können Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Mehrwertsteuer (netto) gestellt werden. Als Lieferant bzw. Leistungserbringer müssen Sie sich aber vorher vergewissern, dass Ihr Kunde der Mehrwertsteuer im Bestimmungsland unterliegt.
Für die Rechnungsstellung benötigen Sie die USt-ID-Nummer Ihres europäischen Geschäftspartners. Diese sollten Sie sich bereits in der Angebotsphase von seinem Geschäftspartner mitteilen lassen. Im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht müssen Sie vor Erbringung der Leistung diese Ust-Id-Nr. Ihres Geschäftspartners online überprüfen: 
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies
http://evatr.bff-online.de/eVatR.
 
Zusammenfassende Meldung
Unternehmen, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt oder sonstige Leistungen erbracht haben, sind verpflichtet eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben. Die Fristen sind wie folgt:

Bei Lieferungen bis zu 50 TEUR im Quartal ist die ZM bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (Kalendervierteljahr) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Saarlouis, abzugeben (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG). Online: http://www.bzst.de. Bei höheren Umsätzen aus innergemeinschaftlichen Lieferungen muss dann eine monatliche Meldung erfolgen.

Bei innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen ist die ZM generell quartalsweise zu erbringen.
 
Rechnungsstellung
Die Rechnung muss neben den üblichen Angaben beide USt-ID-Nummern - vom Rechnungsempfänger sowie vom - Rechnungssteller) enthalten.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen soll die Rechnung folgenden Hinweis enthalten: „Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr.1b USTG i.V.m § 6a USTG"

Bei sonstigen innergemeinschaftlichen Leistungen ist auf der Rechnung der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren (sprich Umkehr der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) in der jeweiligen Landessprache mit anzugeben. Ob das Reverse-Charge-Verfahren im Einzelfall anwendbar ist, soll jeweils vorab geprüft werden.

Intrastat-Meldung 

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. Die Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen.

Reparatur- und Wartungsverkehre müssen nicht in der Intrastat gemeldet werden. Unter Reparatur/Wartung versteht man die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion oder des ursprünglichen Zustandes einer Ware (bisher erfasst unter Art des Geschäfts 63 bis 66). Sprich, innergemeinschaftliche Dienstleistungen (ohne Warenbewegungen) sind nach wie vor – anders als bei der Zusammenfassenden Meldung - nicht im Rahmen von Intrastat zu melden!
 
Im Versendungsfall ist in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Im Eingangsfall folglich grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt.

Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von zur Zeit jeweils 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. 
Ansprechpartner:
Katja Schleicher
Telefon: 0351
4640-943
Telefax: 0351
4640-34943
E-Mail: katja.schleicher@
hwk-dresden.de


Jana Westphälinger
Telefon: 0351
4640-503
Telefax: 0351
4640-34503
E-Mail: jana.westphälinger@
hwk-dresden.de