Prüfung auf Ausfuhrgenehmigungspflicht!
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (http://www.bafa.de)
Was gehört zu einem Exportangebot?
= Alle Punkte, die das reibungslose Geschäft ausmachen:
| Angebotsbestandteile |
Erforderliche Angaben |
| WAREN- UND PRODUKTBESCHREIBUNG |
- Produktart und Qualität
- Arbeitsweise und Leistungsnormen
- Maße und Gewichte
- Art der Verkaufsverpackung
- Art der Versandverpackung |
| LIEFERMENGE |
- Stück- oder Mengenangaben (mit genauen Angaben zulässiger Toleranzen) |
| PREISSTELLUNG |
- Einzel- und Gesamtpreis (mit Angabe der genauen Lieferbedingung)
- Zahlungswährung
- evtl. Preisgleitklausel
- evtl. Währungsklausel oder -option |
| LIEFERBEDINGUNGEN |
- gewünschte Klausel der INCOTERMS, Fassung 2000 |
| ZAHLUNGSBEDINGUNGEN |
- genaue Angabe der Zahlungsbedingung
- Zeitpunkt und Ort der Zahlung
- Dokumenteninkasso, Akzept, Bürgschaft
- Zahlungssicherung: L/C (irr./irr. + conf.) |
| LIEFERTERMIN |
- Angabe ab Werk
- Angabe Versanddauer
>> unverbindlich <<
- Möglichkeit von Teil-Lieferungen |
| VORBEHALTE |
- Befristung
- reibleibend (unverbindlich)
- Richtpreis- bzw. Informationsangebot |
| SONSTIGE BEDINGUNGEN |
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- anwendbares Recht
- AGB’s Anwendung prüfen
- Schiedsgerichtsklausel |
| PRÄFERENZEN |
- gegeben? ja / nein |