Förderung Inland
Können Sie als Unternehmen nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln? Möchten Sie die Qualität Ihrer Ausbildung erhöhen? Mit diesem Förderprogramm unterstützt die SAB ausbildende Betriebe mit 110€ je Teilnehmer und Lehrgangswoche.

Höchstförderdauer: Lehrbeginn 2011: Drei- und mehrjährige Berufe:
25 Wochen in gewerblich-technischen Berufen, 10 Wochen in den übrigen Berufen
  2jährige Berufe: Hier werden 2/3 der genannten Obergrenzen gefördert.
Aufstockung: Die Höchstförderdauer kann verdoppelt werden. Dafür muss der Lehrling in ein Unternehmen entsandt werden, welches wertschöpfend tätig ist.

Bei einem Lehrbeginn 2010 oder früher gilt noch die Höchstförderdauer von 47 Wochen für gewerblich-technische Berufe bzw. 20 Wochen in den übrigen Berufen, eine Aufstockung ist hier nicht möglich.

Die Anlage 3 wird von der Handwerkskammer ausgefüllt, der Fördermittelantrag soll mit Beginn der Verbundausbildung der Handwerkskammer vorgelegt werden.

Hinweis: Inhalte der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (z.B. TSM-Scheine bei Tischlern) sind nicht förderfähig.

Nötige Anlagen:
1. Nachweis der Tätigkeit im Freistaat Sachsen (Gewerbeanmeldung)
2. Kopie Personalausweis Geschäftsführer
3. Kopie Lehrvertrag
4. Anlagen 1-3
5. Erklärung Antragsteller

Bitte senden Sie den Antrag an:
Handwerkskammer Dresden
Hauptabteilung Berufsbildung
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der SAB www.sab.sachsen.de  im Menü Arbeit und Bildung - Programme nach Vorhaben - Stichwort: Berufliche Erstausbildung - Thema: Verbundausbildung.  

Hinweis: Die Entscheidung zur Förderfähigkeit/ -dauer liegt ausschließlich bei der SAB!