Können Sie als Unternehmen nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln? Möchten Sie die Qualität Ihrer Ausbildung erhöhen? Mit diesem Förderprogramm unterstützt die SAB ausbildende Betriebe mit 110€ je Teilnehmer und Lehrgangswoche.
| Höchstförderdauer: |
Lehrbeginn 2011: |
Drei- und mehrjährige Berufe:
25 Wochen in gewerblich-technischen Berufen, 10 Wochen in den übrigen Berufen |
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2jährige Berufe: Hier werden 2/3 der genannten Obergrenzen gefördert. |
| Aufstockung: |
Die Höchstförderdauer kann verdoppelt werden. Dafür muss der Lehrling in ein Unternehmen entsandt werden, welches wertschöpfend tätig ist. |
Bei einem Lehrbeginn 2010 oder früher gilt noch die Höchstförderdauer von 47 Wochen für gewerblich-technische Berufe bzw. 20 Wochen in den übrigen Berufen, eine Aufstockung ist hier nicht möglich.
Die Anlage 3 wird von der Handwerkskammer ausgefüllt, der Fördermittelantrag soll mit Beginn der Verbundausbildung der Handwerkskammer vorgelegt werden.
| Hinweis: Inhalte der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (z.B. TSM-Scheine bei Tischlern) sind nicht förderfähig. |
Nötige Anlagen:
1. Nachweis der Tätigkeit im Freistaat Sachsen (Gewerbeanmeldung)
2. Kopie Personalausweis Geschäftsführer
3. Kopie Lehrvertrag
4. Anlagen 1-3
5. Erklärung Antragsteller
Bitte senden Sie den Antrag an:
Handwerkskammer Dresden
Hauptabteilung Berufsbildung
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der SAB
www.sab.sachsen.de im Menü Arbeit und Bildung - Programme nach Vorhaben - Stichwort: Berufliche Erstausbildung - Thema: Verbundausbildung.
Hinweis: Die Entscheidung zur Förderfähigkeit/ -dauer liegt ausschließlich bei der SAB!