Durch Auslandsaufenthalte bei ausländischen Betrieben können sächsische Auszubildende Inhalte der Berufsausbildung durchführen und Kenntnisse über ausländische Betriebsabläufe und Wirtschaftsstrukturen erwerben.
Mindestaufenthalt 1 Monat durchgehend, maximal 25% der normalen Ausbildungszeit, auch in mehreren Bausteinen möglich. Die Förderung beträgt 110 EURO pro Teilnehmer und Lehrgangswoche. Verpflegung, Unterkunft, An- und Abreise sowie Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsort können ebenfalls gefördert werden. Der Auslandsaufenthalt ist nur in EU-Staaten möglich.
Anlage 3 wird von der Handwerkskammer Dresden ausgefüllt! Antragstellung grundsätzlich 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Keine Anrechnung der Ausbildungstage im Ausland auf die Verbundausbildung im Inland.
Nötige Unterlagen:
1. Nachweis der Tätigkeit im Freistaat Sachsen (Gewerbeanmeldung)
2. Kopie Personalausweis Geschäftsführer
3. Kopie Lehrvertrag
4. Anlagen 1a, 1b und 2,3
5. Erklärung Antragsteller
Bitte senden Sie den Antrag an:
Handwerkskammer Dresden
Hauptabteilung Berufsbildung
Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der SAB
www.sab.sachsen.de im Menü Arbeit und Bildung - Programme nach Vorhaben - Stichwort: Berufliche Erstausbildung - Thema: Internationale Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung.