Dieses Langzeitpraktikum dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, die für eine spätere Ausbildung förderlich sind.
Der Jugendliche wird in Ihrem Betrieb als Praktikant mit einem befristeten Vertrag angestellt. Während dieses Praktikums wird eine monatliche Vergütung in Höhe von 216,00 Euro gezahlt. Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Beiträge werden von Ihnen abgeführt.
Der Betrieb bekommt sowohl die Vergütung (216,00 Euro) als auch einen pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag (108,00 Euro) von der zuständigen Stelle (z.B. Agentur für Arbeit) zurück erstattet.
Betriebliche Voraussetzung:
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der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein |
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jeder Betrieb, auch wenn er nicht ausbildungsberechtigt, ist kann dieses Praktikum anbieten |
Voraussetzungen für den Jugendlichen:
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keine abgeschlossene vorausgehende Berufsausbildung |
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der Jugendliche muss als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sein |
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der Berufsberater des Jugendlichen muss diesem Praktikum zustimmen |
Weitere Bedingungen:
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der reguläre Beginn ist der 1. Oktober 2011 |
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ein Einstieg in ein Praktikum ist bis zum 1. März 2012 möglich |
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das Praktikum muss eine Laufzeit von mindestens 6 Monate haben |
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das Praktikum muss spätestens am 31. August 2012 zu Ende sein |
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der Betrieb muss einen Vermittlungsauftrag an die Handwerkskammer stellen |