Förderung "Weiterbildungsscheck Sachsen"
Eine neue Förderung in der Weiterbildung sorgt jetzt für bessere Aufstiegschancen im Job: Der neue Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt mehr Flexibilität im Beruf mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten.

Wer und was wird gefördert?

Vom Weiterbildungsscheck profitieren Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Grundsätzlich gibt es den Weiterbildungsscheck für Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Die Weiterbildung ist individuell und muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Weiterbildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten wie Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren. Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze der Zuschusshöhe.

Fördersätze: Beschäftigte mit Erwerbseinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter 2.500 EUR brutto monatlich erhalten 80% der Weiterbildungskosten (Kosten der Weiterbildung mind. 650 Euro. Bei geringeren Kosten nutzen Sie die Bildungsprämie.)

Beschäftigte mit Erwerbseinkommen über 2.500 Euro, aber unter der Versicherungspflichtgrenze (derzeit etwa 4.150 Euro) und mindestens einer der folgenden Voraussetzungen:

- ältere Beschäftigte (über 50 Jahre)
- in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit
- bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses

erhalten 50% der Weiterbildungskosten. (Kosten der Weiterbildung mind. 1000 Euro)

In 3 Schritten zum Weiterbildungsscheck
 
1. Schritt Suchen Sie sich eine passende Weiterbildung aus und holen Sie drei Angebote von verschiedenen Anbietern ein. Bei Bedarf lassen Sie sich zu der Weiterbildung beraten.
2. Schritt Sie reichen den Antrag auf Förderung und die drei Angebote für die Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der SAB ein. In der Regel entscheiden Sie sich für das kostengünstigste Angebot.
3. Schritt Sobald die SAB die Förderung bestätigt oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt und den Weiterbildungsscheck zugesagt hat, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein und diese zahlt den Förderbetrag aus.
   
Hinweise: 
- Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten keinen Weiterbildungsscheck.
- Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind, Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten und für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z.B. MeisterbaföG).

Anträge für den Weiterbildungsscheck unter Internet: www.sab.sachsen.de Infos über die Anerkennung der Weiterbildung bei Gesundheitsfachberufen unter: www.revosax.sachsen.de
Ansprechpartner:

ServiceCenter SAB
Sächsische Aufbaubank -
Förderbank
Mo bis Fr 8.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 0351 - 4910 4930
Telefax: 0351 - 4910 4000
Internet: www.sab.sachsen.de