Mangelhafte Zahlungsmoral macht vielen Handwerksbe-
trieben große Sorgen. 2009 ist im Ergebnis jahrelanger Bemühungen des Handwerks das Forderungssicherungs-
gesetz in Kraft getreten. Es soll mittelständischen Unter-
nehmen helfen, ihre berechtigten Forderungen geltend zu machen. Die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis wird vorgestellt.
Das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ ist
am 24.04.2009 mit dem Ziel in Kraft getreten, das Ver-
gaberecht zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. In diesem Zusam-
menhang ist auch die VOB Teil A geändert worden. Sie wird Anwendung finden, sobald die Vergabeverordnung – die für den 05.03.2010 dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt wird – und die entsprechenden Einführungserlasse der Länder verabschiedet werden. Über den Stand sowie wichtige Entscheidungen zum Vergaberecht wird informiert.
Mangelhafte Zahlungsmoral macht vielen Handwerksbe-
trieben große Sorgen. 2009 ist im Ergebnis jahrelanger Bemühungen des Handwerks das Forderungssicherungs-
gesetz in Kraft getreten. Es soll mittelständischen Unter-
nehmen helfen, ihre berechtigten Forderungen geltend zu machen. Die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis wird vorgestellt.
Das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ ist
am 24.04.2009 mit dem Ziel in Kraft getreten, das Ver-
gaberecht zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. In diesem Zusam-
menhang ist auch die VOB Teil A geändert worden. Sie wird Anwendung finden, sobald die Vergabeverordnung – die für den 05.03.2010 dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt wird – und die entsprechenden Einführungserlasse der Länder verabschiedet werden. Über den Stand sowie wichtige Entscheidungen zum Vergaberecht wird informiert.