Krisenbewältigung und Neustart – EU genehmigt Richtlinie des SMWA
Im Rahmen des Programmes „Krisenbewältigung und Neustart“ gewährt die Sächsische Aufbaubank nach erfolgreicher Krisenbewältigung mittels Insolvenzplanverfahren Darlehn zur Neustartfinanzierung bis zu maximal 1 Mio. Euro. Auch im noch laufenden Insolvenzplanverfahren kann ein Massedarlehn zur Sicherstellung der Liquidität gewährt werden.

Das Darlehn, dass zur Finanzierung von bis zu 80% der Neu- oder Ersatzinvestition und zur Vorfinanzierung von Aufträgen eingesetzt werden kann, hat eine Laufzeit von max. 48 Monaten. Das ist erfahrungsgemäß die Zeit, die bis zu einem erneuten Engagement einer Hausbank vergeht. Die Tilgung kann nach einem freien Anlaufjahr mit steigenden Raten an die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens angepasst werden. Die Besicherung des Darlehns erfolgt über Bürgschaften der Gesellschafter, freies Anlagevermögen und in der Regel eine Globalzession.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben, und Angehörige der freien Berufe.
Ansprechpartner:
Sächsischen Aufbaubank
Heike Al-Roussan
Telefon: 0351 4910-4818
E-Mail: heike.al-roussan@
sab.sachsen.de
 

Frank Tappert
Telefon: 0351 4910-4815
E-Mail: frank.tappert@
sab.sachsen.de


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