Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
Die Richtlinien des Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sind geändert worden. Damit verbessern sich die Finanzierungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen in Sachsen.

In den vergangenen Jahren konnten eine Vielzahl von Existenzgründungs- und Existenzfestigungsvorhaben mit dem zinsverbilligten Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW – Programm) gefördert werden. Um die Wirkung des Programms weiter zu verstärken, werden aktuell einige Programmänderungen vorgenommen. Neu sind u.a. folgende Punkte:

- der Finanzierungsanteil des GuW – Programms beträgt 100%, 
- der max. Darlehensbetrag kann bis zu 2,5 Mio. € betragen. 

Der Freistaat gewährt Zinszuschüsse von 0,5% p.a. bei Existenzgründungsvorhaben, 0,3% p.a. für Existenzfestigungsvorhaben kleiner Unternehmen und 0,2% p.a. bei Existenzfestigungsvorhaben mittlerer Unternehmen. Im Bereich der Regionalförderungen werden für Vorhaben außerhalb der Städte Dresden und Leipzig zusätzliche Zinsverbilligungen von 1% gewährt.

Mit dem GuW – Programm können Investitionen in das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen sowie Betriebsmittel finanziert werden. Die Laufzeit des Programms kann bis zu 20 Jahren betragen, wobei bei der Wahl der Laufzeit auf eine fristenkongruente Finanzierung zu achten ist. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind ebenfalls möglich.

Der Programmzins orientiert sich am Kapitalmarkt und der Bonität des Antragstellers. Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben.

Das GuW – Programm wird über eine Hausbank bei der Sächsische Aufbaubank - Förderbank - beantragt.

Informationen zum GuW – Programm erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de oder Telefon: 0351  4910-4910 bzw. über die Betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden unter 0351 4640-931.
Ansprechpartner:

Betriebswirtschaftliche Berater
Handwerkskammer Dresden
Telefon: 0351 4640-931
E-Mail:  steffi.ulbricht@
hwk-dresden.de

Impressum | Kontakt |  anmelden | ©2011 Handwerkskammer Dresden