Europäische Union

Vereint in Vielfalt

Meilensteine der europäischen Integration

Die europäische Integration blickt auf eine über 60-jährige Entwicklung zurück. Bereits nach dem 2. Weltkrieg kamen europäische Staatsmänner zu der Überzeugung, dass die wirtschaftliche und politische Einigung Europas die einzige Möglichkeit zur Sicherung eines dauerhaften Friedens zwischen ihren Ländern sei.

In den 1950er Jahren setzte der Integrationsprozess mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und einer gemeinsamen Agrarpolitik ein. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 und der Europäischen Union (EU) 1991 sind weitere Politikbereiche wie die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit hinzugekommen.

Die EU hat somit dazu beigetragen, den Lebensstandard zu heben. Darüber hinaus wurde ein gemeinsamer, europäischer Markt geschaffen, die gemeinsame europäische Währung (EURO) eingeführt und der Stimme Europas in der Welt stärkeres Gewicht verliehen.

Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union im Überblick:

  • der Europäische Rat (gewählt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten)
  • der Rat der Europäischen Kommission (Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten)
  • die Europäische Kommission (Motor und ausführendes Organ)
  • das Europäische Parlament (gewährleistet die Einhaltung der Rechtsvorschriften)
  • der Europäische Gerichtshof (kontrolliert die nachhaltige und rechtmäßige Verwaltung des EU-Haushalts)

Chronologie der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft

In bisher sieben Beitrittsrunden ist die Zahl der Mitglieder von sechs auf nunmehr 28 Mitgliedsstaaten angewachsen. Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Übersicht der Erweiterungsrunden:

  • Beitritt 1973: Dänemark, Großbritannien*, Irland
  • Beitritt 1981: Griechenland
  • Beitritt 1986: Portugal, Spanien
  • Beitritt 1995: Finnland, Österreich, Schweden
  • Beitritt 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Beitritt 2007: Bulgarien, Rumänien
  • Beitritt 2013: Kroatien

* Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat am 19. März 2017 gemäß Artikel 50 des Vertrages der Europäischen Union den Austritt aus der EU bis März 2019 beantragt.

EU-Erweiterungsprozess

Das Europäische Parlament hat zur EU-Erweiterung eine sehr klare Haltung: Das Zusammenwachsen Europas zu einem Raum des Friedens, der Sicherheit, des Wohlstands und der Stabilität ist und bleibt oberstes Ziel der EU-Politik. Ab 1990 unterstützte die EU auch die jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa auf Ihrem Weg zum EU-Beitritt.

EU-Beitrittskandidaten

In den Erweiterungsverhandlungen wurden und werden die Bedingungen, unter denen die einzelnen Bewerberstaaten der EU beitreten, festgelegt.

Derzeit führen Albanien, Serbien, Montenegro sowie die frühere jugoslawische Rupublik Mazedonien Beitrittsverhandlungen mit der EU. Die Verhandlungen mit der Türkei wurden ausgesetzt. Zudem zählen u. a. Bosnien und Herzegowina und das Kosovo zu potenziellen Beitrittskandidaten.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Neben der Europäischen Kommission zählen drei weitere europäische Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft und es gilt ein Großteil der Binnenmarktvorschriften der EU.

Vier Freiheiten des europäischen Binnenmarktes

Der europäische Binnenmarkt stellt den freien Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Europäischen Union sicher.

Mengendiagramm der Mitgliedschaften in europäischen Organisationen