Finanzierung oder die Frage: Wer soll das bezahlen?

Solide Finanzen - Basis für langfristigen unternehmerischen Erfolg

Eine gute Finanzierung ist eine solide Grundlage für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens.

Nach der sorgfältigen Ermittlung des benötigten Kapitalbedarfs setzt sich die Finanzierung in der Regel aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Eigenkapital
  • Fördermitteln
  • Krediten.

Grundsätzlich wird erwartet, dass Sie Ihr eigenes Geld für Ihr Gründungsvorhaben einsetzen. Werden zusätzlich Kredite benötigt, so sollte der Anteil Ihres Eigenkapitals am benötigten Gesamtkapital 20 Prozent oder mehr betragen. Ihr Eigenkapital stellt auch für Sie selbst eine Absicherung vor eventuellen finanziellen Engpässen dar.

Eigenkapitalquellen können neben Ihren Barmitteln auch Sachmittel, Eigenleistungen sowie von Verwandten, Freunden, stillen Gesellschaftern und Kapitalbeteiligungen zur Verfügung gestellte Mittel sein. Auch bestimmte Fördermittel haben "Eigenkapitalcharakter".

Förderung / Finanzierung im Handwerk

Hinweis

Für die Beantwortung von Rückfragen zum Gründungsvorhaben wie auch die Vorbereitung der Projektpräsentation helfen unsere Betriebsberater: beratw(at)hwk-dresden.de bzw. 0351 4640-931 oder direkt das Starter-Center: starter(at)hwk-dresden.de bzw. Telefon: 0351 4640-444

Ansprechpartner

Kerstin Winkler

Tel: 0351 4640-474
Fax: 0351 4640-34474
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Vom Freistaat für Existenzgründer

Jetzt bewerben für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024!

Auch in diesem Jahr soll der Preis die mutigsten und innovativsten Unternehmerinnen im Freistaat Sachsen auszeichnen. Der Sächsische Gründerinnenpreis wird in den Kategorien Neugründung und Wachstumsunternehmen sowie zusätzlich den Nachhaltigkeitspreis, der auch in diesem Jahr von der AOK Plus Sachsen/Thüringen gestiftet wird, vergeben.

Für alle lnteressierte besteht ab dem 1. Februar 2024 bis zum 1. Mai 2024 die Möglichkeit, sich für den Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 zu bewerben.

mehr erfahren

Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für kleinere Investitionen und Betriebsmittel.  

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Sie haben eine innovative Geschäftsidee und möchten diese allein oder im Team in einem Gründungsvorhaben umsetzen? Für die Verwirklichung dieser Geschäftsidee unterstützt Sie der Freistaat Sachsen vor und zu Beginn Ihrer Existenzgründung mit dem #InnoStartBonus. Branchenoffene Gründungsförderung für Teams und Einzelgründende:

1.050 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate + Kinderbonus Begleitung der Geförderten durch futureSAX und Einbindung in das futureSAX-Netzwerk.

Bewerben Sie sich bis zum 14.04.2024 unter www.futuresax.de/innostartbonus

Ergänzend zum Kurzberatungsangebot der Kammern können künftige Inhaber kleiner oder mittlerer Unternehmen zum Gründungsstart ESF Plus (Europäischer Sozialfonds Plus) Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Anspruch nehmen. Die Förderung soll Existenzgründern einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase ermöglichen, damit sie Entscheidungen in Bezug auf ihr Gründungsvorhaben gut vorbereitet treffen können. Mehr Informationen zu den Konditionen erhalten Sie unter: ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen - sab.sachsen.de

Vom Bund für Existenzgründer

Das Wichtigste in Kürze

  • für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler/innen
  • Gründer und Nachfolger, auch im Nebenerwerb
  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit
  • bis zu 20 Jahre Zeit für die Rück­zahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
  • leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 Prozent des Risikos

Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten 

Existenzgründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre können mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Betriebsübernahmen finanzieren.

*  (ERP: European Recovery Programme)

Sonderprogramme

Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I, welche die Absicht haben, sich selbständig zu machen, haben die Möglichkeit, für die ersten Monate nach der Gründung einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Ansprechpartner

Kerstin Winkler

Tel: 0351 4640-474
Fax: 0351 4640-34474
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Mit dem Ziel der Förderung der Selbstständigkeit von Frauen wurde im Freistaat über das Programm ESF Plus Gleichstellung geschaffen. Die beiden Programmbestandteile sind elektronisch über die Sächsische Aufbaubank zu beantragen.

Teil A – Förderung der Selbständigkeit von Frauen

Im Teil A (ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen) dieses Programms werden Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation von Gründerinnen unterstützt.

Teil B – Gründerinnenprämie

Die Gründerinnenprämie Teil B (ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie) ist im Freistaat Sachsen auf die Förderung weiblicher Gründerpersonen mit besonderen Gründungshemmnissen ausgerichtet. Durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherung wie auch eines zusätzlichen Kinderbonuses soll die Teilhabe von Frauen an selbstständiger Erwerbstätigkeit gestärkt werden.

Gern unterstützen die Betriebsberater in unserem Starter-Center bei der Vorbereitung des Antrages.

Ansprechpartner

Kerstin Winkler

Tel: 0351 4640-474
Fax: 0351 4640-34474
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